FAQ

Welche Unterlagen werden zur Vorbereitung des Termins benötigt ?

Zur Vorbereitung des Termins wird eine aktuelle Rentenauskunft und, falls vorhanden der Nachweis über eine bestehende Behinderung benötigt. Bitte lassen Sie mir diese Unterlagen spätestens 14 Tage vor dem Termin zukommen.

 

Bei Terminen, in denen es um die Geltendmachung einer Schwerbehinderung oder um Renten wegen einer Erwerbsminderung geht, sind auch möglichst aussagekräftige und aktuelle Arztberichte mitzubringen.

Muss ich die Beratung in bar bezahlen ?

In aller Regel nicht. Sie erhalten eine Rechnung zur Beratung

Entstehen Kosten, wenn ich den vereinbarten Termin absage ?

Sofern Sie einen vereinbarten Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher absagen, werden € 50,-- berechnet. Diese werden bei einem Folgetermin angerechnet. Eine Ausnahme stellt selbstverständlich eine akute Erkrankung dar.

Kann die Kanzlei mit dem Fahrstuhl erreicht werden ?

Mein Büro befindet sich in der ersten Etage. Es befindet sich kein Fahrstuhl im Gebäude. Aus diesem Grund kann das Büro nur über eine Treppe erreicht werden.

Kann eine Begleitperson zum Termin mitgebacht werden ?

Grundsätzlich spricht nichts gegen die Mitnahme einer Begleitperson. Ich bitte Sie allerdings, mich im Vorfeld des Termins hierüber zu informieren.

Können Tiere zum Termin mitgebracht werden ?

Ich bitte Sie, auf die Mitnahme von Tieren zum Termin zu verzichten. In der Regel sind die Themen für Tiere auch uninteressant.