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Rentenberatung Michael Bregler Ein unabhängiger Experte, der Ihre Interessen in der Sozialversicherung vertritt.

Meine tägliche Arbeit zeigt, dass eine Auseinandersetzung mit den Behörden oft zu einer Verbesserung der Situation führt. Ich helfe Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

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Hinzuverdienstgrenzen ab 2023

Am 31.08.22 hat die Bundesregierung das 8. SGB IV-Änderungsgesetz auf den Weg gebracht.

Ab 01.01.2023 entfallen die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten komplett.
Bei Erwerbsminderungsrenten sind diese Grenzen deutlich angehoben worden.

Lassen Sie sich daher von uns individuell beraten, welche Möglichkeiten es für Sie ab Januar 2023 gibt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

So, 18. Oktober 2026