Michael Bregler Rentenberatung
Michael Bregler - Rentenberater
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Berufsbild


Rentenberater gehören den rechtsberatenden Berufen gemäss § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) an.

Die Berufsbezeichnung des Rentenberaters darf nur von Erlaubnisinhabern und registrierten Personen geführt werden.

Das Rechtsdienstleistungsregister kann von jedem unentgeltlich eingesehen werden: www.rechtsdienstleistungsregister.de 

Den Beruf dürfen nur Personen ausüben, denen nach Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung die Zulassung und Erlaubnis vom zuständigen Amts- oder Landgerichtspräsidenten erteilt wurde.



Stellung und Bedeutung des Rentenberaters im öffentlichen Leben

 

Hierzu stellt der Deutsche Bundestag fest: 

“Angesichts der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts, insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten, hat sich die Tätigkeit der Rentenberater als unentbehrlich erwiesen”

(Zitat aus: Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20.06.80)




 

Rentenberater sind

  • geprüft und gerichtlich zugelassen

  • unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten

  • an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden

  • ein Organ der Rechtspflege

  • zur Verschwiegenheit verpflichtet

 

Ich hafte für meine Tätigkeit und unterliege der Aufsicht des Amtsgerichts Bretten.